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   BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87   

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BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87 (https://dejure.org/1987,2467)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1987 - 3 B 18.87 (https://dejure.org/1987,2467)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1987 - 3 B 18.87 (https://dejure.org/1987,2467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung des Vermahlungsplafonds einer Mühle - Bemessung der Plafondmenge für eine Mühle - Voraussetzungen für die Feststellung der Erledigung der Hauptsache auf Grund einseitiger Erledigungserklärung - Einseitige Erledigungserklärung als verschleierte Klagerücknahme - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67

    Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87
    Diese objektive Erledigung der Hauptsache kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber nur festgestellt werden, wenn das Rechtsmittel zulässig eingelegt worden ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 219.67 - in BVerwGE 34, 159).

    Schließlich hat die Beklagte auch nicht dargelegt, daß das Berufungsurteil auf einer Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 219.67 - a.a.O. beruht.

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87
    Demgegenüber liegt eine - objektive - Erledigung der Hauptsache des Rechtsstreits dann vor, wenn nach Erhebung einer zulässigen Klage ein Ereignis eingetreten ist, das dem vom Kläger behaupteten materiellen Anspruch die Grundlage entzogen hat (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - in BVerwGE 20, 146-149 -).
  • BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87
    In diesem Falle kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht darauf an, ob die Klage und gegebenenfalls ein Rechtsmittel zulässig und begründet waren (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1968 - BVerwG 4 B 165.67 - in BVerwGE 30, 27 und vom 7. Januar 1974 - BVerwG I WB 30.72 - in BVerwGE 46, 215).
  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87
    In diesem Falle kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht darauf an, ob die Klage und gegebenenfalls ein Rechtsmittel zulässig und begründet waren (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1968 - BVerwG 4 B 165.67 - in BVerwGE 30, 27 und vom 7. Januar 1974 - BVerwG I WB 30.72 - in BVerwGE 46, 215).
  • BVerwG, 23.09.1982 - 3 C 2.82

    Vermahlungsplafonds - Antrag auf Erhöhung - Stillegung einer einzelnen Mühle -

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 13.78, 31.78 und 33.78 - (Buchholz 451.54 Nr. 2) sowie vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 2.82 - (Buchholz 451.54 Nr. 7) ab.
  • BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 13.78

    Erhöhung des Vermahlungsplafonds einer Mühle - Zulässigkeit einer rückwirkenden

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 13.78, 31.78 und 33.78 - (Buchholz 451.54 Nr. 2) sowie vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 2.82 - (Buchholz 451.54 Nr. 7) ab.
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    In jüngerer Zeit haben sich insbesondere der 3. und der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dafür ausgesprochen, daß die Erledigung der Hauptsache auf den einseitigen Antrag des Klägers dann nicht festgestellt werden könne, wenn die Klage bereits im Zeitpunkt ihrer Erhebung unzulässig gewesen sei (vgl. Beschluß vom 6. August 1987 - BVerwG 3 B 18.87 - Buchholz 451.54 MStG Nr. 11; Urteil vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.80 - BVerwGE 82, 41 ; offengelassen im Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 1 C 20.74 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 164; vgl. auch Beschluß vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 219.67 - BVerwGE 34, 159 für den Fall der einseitigen Erledigungserklärung des Revisionsklägers bei einer von Anfang an unzulässigen Revision).
  • OVG Sachsen, 24.06.2020 - 3 B 196/20

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Erledigung der Hauptsache;

    Zu unterscheiden ist zwischen der Erledigung des Rechtsstreits (in der Hauptsache) einerseits und der Erledigung der Hauptsache (des Rechtsstreits) andererseits (BVerwG, Beschl. v. 6. August 1987 - 3 B 18.87 -, juris Rn. 8 f.).

    Mit der übereinstimmenden Erklärung, dass sich das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erledigt habe, beschränken die Beteiligten ihren Streit auf die Frage, wer die Kosten des Verfahrens tragen soll (BVerwG, Beschl. v. 6. August 1987 - 3 B 18.87 -, juris Rn. 8 f.; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 161 Rn. 26 f. , 36 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 1 S 3255/21

    Anfechtung bzw. Widerruf einer prozessualen Erledigungserklärung

    aa) Eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache tritt, wie von § 162 Abs. 2 VwGO vorausgesetzt, immer dann ein, wenn die Hauptbeteiligten des Rechtsstreits diesen für erledigt erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.08.1987 - 3 B 18.87 - Buchholz 451.54 MStG Nr. 11; vgl. zur davon zu unterscheidenden Erledigung der Hauptsache des Rechtsstreits SächsOVG, Beschl. v. 24.06.2020 - 3 B 196/20 - LKV 2020, 506, m.w.N.), wenn also zwei übereinstimmende und wirksame Erledigungserklärungen vorliegen (vgl. R. P. Schenke, a.a.O., § 161 Rn. 10, 13, m.w.N.).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 18.87

    Einberufungsbescheid - Erledigung durch Zeitablauf - Einseitige

    Der Rechtsstreit hat sich in der Hauptsache erledigt, weil nach Erhebung der zulässigen Anfechtungsklage mit dem Ablauf des Zeitraums der Wehrübung objektiv ein erledigendes Ereignis eingetreten ist; die Beklagte hat kein berechtigtes Interesse, dennoch an der mit ihrer (zulässigen) Revision begehrten Klageabweisung festzuhalten (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 219.67 - BVerwGE 34, 159 und Beschluß vom 6. August 1987 - BVerwG 3 B 18.87 - Buchholz 451.54 MStG Nr. 11 S. 3 ).

    Sie hat kein berechtigtes Interesse daran, daß trotz der Erledigung des angefochtenen Einberufungsbescheides darüber entschieden wird, ob dieser rechtmäßig gewesen ist (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 219.67 - a.a.O. S. 160, vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 47.74 - UA S. 4 und vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 9 ; Beschluß vom 6. August 1987, a.a.O. S. 5).

  • OVG Sachsen, 16.06.2023 - 6 B 377/21

    Antragsbefugnis; Beteiligter; Erledigungsstreit; Wettbewerber; Beihilfe;

    An einer Erledigung fehlt es also, wenn dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bereits im Zeitpunkt seiner Stellung deswegen das Rechtsschutzbedürfnis gefehlt hat, weil bereits vor Antragstellung eine Erledigung der Hauptsache eingetreten war (vgl. für die Klage: BVerwG, Beschl. v. 6. August 1987 - 3 B 18.87 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.12.1993 - 3 B 134.92

    Gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung des

    Im Hinblick darauf, daß einer zulässigen Klage und zulässigen Nichtzulassungsbeschwerde die Grundlage entzogen worden ist (BVerwG, Beschluß vom 6. August 1987 - BVerwG 3 B 18.87 - Buchholz 451.54 Nr. 11), und das beklagte Land der von der Klägerin erklärten Hauptsachenerledigung widersprochen hat, hat sich der Streit um die Begründetheit der zulässigen Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin in einen Streit um die Erledigung der Hauptsache umgewandelt.
  • OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06

    Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Anwendung satzungsrechtlicher

    Dies wäre insbesondere der Fall, wenn der Antragsgegner mit den Änderungsbescheiden dem Begehren der Antragsteller entsprochen hätte, sei es z. B. durch eine Aufhebung oder Änderung der Ausgangsbescheide, die nachträgliche Aussetzung ihrer Vollziehung oder durch eine Behebung inhaltlicher Mängel, und wenn deshalb das Begehren der Antragsteller nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.08.1987 - 3 B 18.87 - Buchholz 451.54 MWStG Nr. 11; Sodan/Ziekow, a. a. O., Rn. 130 f. zu § 161).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2007 - 11 S 2231/07

    Zulässige Beschwerde nach Erledigungserklärung des Antragstellers; Streitwert bei

    Dabei kann offen gelassen werden, ob die verfahrensbeendende Wirkung übereinstimmend abgegebener Erledigungserklärungen nur dann eintritt, wenn die Beschwerde insgesamt zulässig war (so etwa BFH, Beschlüsse vom 09.02.2006 - IX B 47/05 -, BFH/NV 2006, 1120, 1121 und vom 26.01.1971 - VII B 137/69 -, BFHE 101, 209; Kopp/Schenke, VwGO, § 161, Rn. 12), ob sie jedenfalls statthaft und fristgerecht eingelegt worden sein muss (so OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 30.10.1979 - I A 205/78 -, MDR 1980, 259; Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 161 Rn. 18; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 124a Rn. 335) oder ob es insoweit auf die Zulässigkeit des Rechtsmittels überhaupt nicht ankommt (so BVerwG, Beschluss vom 06.08.1987 - 3 B 18/87 -, Buchholz 451.54 MStG Nr. 11).
  • VGH Hessen, 08.12.1987 - 9 UE 450/85

    Entscheidung über Hauptsachenerledigung bei zulässiger Klage

    Auf die Frage der ursprünglichen Begründetheit der Klage, kommt es dagegen nicht an (BVerwG, Beschluß vom 6. August 1987, 3 B 18.87, S. 6/7 der Ausfertigung; a.A. BVerwG, Beschluß v. 19. Dezember 1975, Buchholz 448.0, § 26 WPflG Nr. 23 S. 23 = Recht im Amt 1976, 140, wonach es auf die Zulässigkeit und Begründetheit nicht ankommt; BVerwG, Urteil vom 24. Juli 1980, BVerwGE 60, 331, hat diese Frage offengelassen).

    Dies besonders zu erwähnen besteht Anlaß, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 1969, a.a.O., und Beschluß vom 6. August 1987, 3 B 18.87, S. 7 der Ausfertigung) die Feststellung der Erledigung der Hauptsache auch davon abhängt, daß das Rechtsmittel zulässig eingelegt worden ist.

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 31/09

    Erstattung von Kosten einer durch den Landkreis i.R.d. Fachaufsicht ausgeführten

    Dieser Umstand führt allein dazu, dass die Rechtshängigkeit der Klage endet (BVerwG, Beschluss vom 6. August 1987 - BVerwG 3 B 18.87 -, Buchholz 451.54 MStG Nr. 11; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 161 Rdnr. 26, 29; Clausing, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 161 Rdnr. 13 und 17; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 161 Rdnr. 15).
  • VGH Bayern, 30.10.2023 - 22 A 21.40041

    Erledigung eines Rechtsstreits ohne Erledigterklärung, fehlende Antragstellung in

  • BVerwG, 09.03.2015 - 4 B 7.15

    Einseitige Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch einen am

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15

    Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2017 - 12 ME 183/17

    Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung durch den Rechtsmittelführer nach

  • BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 107.90

    Rechtliche Stellung der Beigeladenen im Prozess am Beispiel einer Beschwerde

  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 30/99

    Erledigung eines Verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Änderung eines Rubrums;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95

    Erledigung einer Anfechtungsklage gegen die Ausübung eines naturschutzrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1989 - 2 S 2012/89

    Feststellung des Konkursvorrechts einer bestrittenen Kommunalabgabenforderung -

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1992 - 2 S 554/90

    Erledigung der Hauptsache durch konkludente Zustimmung - modifizierende

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